An dieser Stelle möchte ich gerne ganz klar herausstellen, dass meine Arbeit/Angebot notwendige Diagnose oder Behandlung bei einem Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzen, können sich jedoch sinnvoll ergänzen.
Ich arbeite gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2004 nach dem § 1 BvR 784 / 03. Heilpraktikererlaubnis und die ärztliche Approbation liegt für mich nicht vor. Ich stelle keine Diagnosen und tätige keine Heilaussagen.
Begrifflichkeiten wie: Schamanisches/spirituelles Heilen, Geistheilung oder Energiearbeit fallen stellvertretend unter den Oberbegriff energetische Heilarbeit /-methoden, unter denen ich auch arbeite.
In Österreich ist der Begriff des Energetikers für mich angebracht. Im Gesetz u. a. auch als ritueller Heilungsweg bezeichnet.
Zu Einzel- bzw. Gruppenterminen:
Für eine vereinbarte Einzelsitzung reserviere ich für Sie meine Zeit und bitte darum, wenn Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, diesen bis 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten behalte ich mir vor den Termin trotzdem in Rechnung zu stellen. Bei Einzelsitzungen ist Barzahlung üblich. Andere Regelungen nach Absprache.
Bei Gruppenveranstaltungen (z. B. Seminare, Retreats) nimmt jede/r TeilnehmerIn eigenverantwortlich an der Veranstaltung und den angebotenen Aktivitäten teil und kommt ggf. für verursachten Schaden selbst auf.